Struktur der Koalition der Freien Szene

Zum Zweck der Koalition, Grundstrukturen ihrer Arbeit
Die Koalition der Freien Szene Berlin ist eine Aktionsplattform der freien Künstler*innen und Kulturschaffenden sowie ihrer Verbände, Vereine und Netzwerke.
Über regelmäßige öffentliche Plena können alle Menschen, die sich der freien Kunstszene in Berlin zugehörig fühlen, an der Willensbildung der Koalition der Freien Szene und ihren grundlegenden inhaltlichen Entscheidungen mitwirken.
Die Koalition der Freien Szene Berlin wird durch einen Sprecher*innenkreis vertreten. Die Sprecher*innen formulieren, entwickeln und vertreten im Einvernehmen untereinander politische Ziele und Initiativen, die das gemeinsame Interesse aller freien Künstler*innen und Kulturschaffenden in Berlin betreffen. Dazu gehören insbesondere der Abbau ihrer strukturellen Benachteiligung in der Berliner Kulturförderung und die leistungsgerechte Honorierung ihrer Arbeit.
Bis zur Hälfte der Mitglieder des Sprecher*innenkreises werden als Einzelpersonen vom Plenum gewählt. Zudem können diejenigen Verbände, Vereine oder Netzwerke, welche einen relevanten Teil der künstlerischen Produktion in Berlin in demokratischer Selbstorganisation dauerhaft vertreten, sich an der Arbeit der Koalition der Freien Szene Berlin beteiligen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Verein „Verbände der Koalition der Freien Szene Berlins“. Die Mitglieder des Vereins „Bündnis Freie Szene Berlin e.V.“ entsenden Mitglieder in den Sprecher*innenkreis.
Kreativwirtschaftliche Interessen vertritt die Koalition der Freien Szene Berlin nicht.

1. Das Plenum
• Es gibt 4 Plena jährlich. Die Termine werden langfristig festgelegt.
• Teilnehmen können an den Plena alle Menschen, die sich der Freien Szene zugehörig fühlen.
• Im Plenum wird gemäß Tagesordnung über die Arbeit des Sprecher*innenkreises und der Arbeitsgruppen berichtet, diskutiert und abgestimmt. Das Plenum hat die Möglichkeit, neue Arbeitsaufträge an den Sprecher*innenkreis oder die Arbeitsgruppen zu adressieren.
• Die Tagesordnung wird mit Einladung mindestens zwei Wochen vorab versendet. Nur diese TOPs sind abstimmungsfähig. Berichte aus den Arbeitsgruppen sind ständiger Tagesordnungspunkt.
• Das Plenum hat die Möglichkeit, Einzelpersonen der Freien Szene in den Sprecher*innenkreis zu wählen. Wahlen und Bewerbungsaufrufe müssen vom Sprecher*innenkreis mit einem Vorlauf von mindestens 6 Wochen kommuniziert werden. Kandidat*innenvorschläge aus der Freien Szene müssen bis spätestens 3 Wochen vor der Wahl beim Sprecher*innenkreis eingereicht, und von diesem in aussagefähiger Form veröffentlicht werden. Die Kandidat*innen sind gewählt, die mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Personen des Plenums erhalten. Gibt es mehr Kandidat*innen als freie 
Positionen im Sprecher*innenkreis sind die Kandidat*innen sind diejenigen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Die Sprecher*innen werden auf 2 Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
• Das Plenum setzt in Abstimmung mit dem Sprecher*innenkreis Arbeitsgruppen ein.

2. Der Sprecher*innenkreis (SK)
• Der SK spricht für die Koalition der Freien Szene. Er erarbeitet Forderungen sowie einen Arbeitsplan. Er führt Kampagnen durch, informiert und beteiligt sich in kulturpolitischen Gremien, kümmert sich um die Sammlung von Forderungen aus den Sparten und bespricht dahingehend auch den Haushalt des Landes Berlin, soweit er die Gesamtheit der Freien Kunstszene in Berlin betrifft.
• Grundlegende Zielsetzungen und neue Forderungen des Sprecher*innenkreises müssen vom Plenum bestätigt werden, wenn sie Inhalte oder Angelegenheiten betreffen, die nicht bereits Gegenstand von vorangegangenen Diskussionen und Beschlüssen des Plenums waren.
• Die Größe des SK sollte, um arbeitsfähig zu sein und die Freie Szene angemessen zu vertreten, auf mindestens 5 und maximal 15 Stimmberechtigte beschränkt sein. Alle Sprecher*innen sind unabhängig von ihrer Anwesenheit bei den entsprechenden Sitzung per Email in die Entscheidungen einzubeziehen.
• Zum SK gehören Einzelpersonen, welche als Vertreter*innen der Freien Szene auftreten. Sie sind durch die Wahl des Plenums mandatiert, außerordentlich gut vernetzt und bringen Erfahrungen in Gremienarbeit und Kenntnisse der Freien Szene mit. Die Wahl durch das Plenum findet in der Regel jährlich statt. Wünschenswert sind Vertreter*innen, die das Nichtspartenspezifische / „das Dazwischen“ behandeln bzw. im SK nicht vertretene Positionen repräsentieren. Einzelpersonen haben im SK jeweils eine Stimme.
• Zudem gibt es im SK Netzwerk- und Verbandsvertreter*innen der einzelnen Sparten und Szenen, vorausgesetzt sie sind Mitglied im Verein der Koalition der Freien Szene e.V. Pro Verband oder Netzwerk sind max. zwei Personen im SK, wobei diese jeweils nur ein gemeinsames Stimmrecht haben.
• Der SK ist somit einerseits vom Plenum, anderseits von den darin vertretenen Verbänden legitimiert. Unterjährige Neuzugänge in den Sprecher*innenkreis nehmen ihre Aufgaben im SK kommissarisch wahr.
• Es gilt das ungebundene Mandat für alle Mitglieder des SK, auch für Verbands- und Netzwerkvertreter*innen, d.h. sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und selbst verantwortlich für die Rückkopplung der Themen an den entsendenden Verband/Netzwerk.
• Alle Mitglieder des SK sind verpflichtet, in ihrer Arbeit für die Koalition der Freien Szene insbesondere die spartenübergreifenden Interessen der Gesamtheit der Freien Kunstszene in Berlin zu formulieren und zu vertreten. Spartenspezifische Interessen werden weiterhin von den einzelnen Verbänden und Netzwerken vertreten, können aber von der Koalition der Freien Szene unterstützt werden.
• Die Sprecher*innentätigkeit setzt ein langfristiges kulturpolitisches Engagement, eine regelmäßige Mitarbeit im SK und die umfangreiche Wahrnehmung kulturpolitischer Termine voraus.
• Beschlüsse werden im SK im Konsensverfahren gefasst. Kann nach zweimaligen Versuchen (in aufeinander folgenden Treffen) kein Konsens gefunden werden, besteht abweichend die Möglichkeit, einen Beschluss über eine Zweidrittelmehrheit zu fassen, sofern daraus nicht finanzielle oder andere gravierende Verpflichtungen oder Einschränkungen einzelner Akteure der Freien Szene Berlins entstehen.
• Zwei Ansprechpartner*innen werden vom SK für einen Zeitraum von 6 – 12 Monaten bestimmt. Diese 2 Ansprechpartner*innen fungieren als Kontaktstelle. Anstehende Termine und die Außenvertretung können jedoch von jedem/r Sprecher*in wahrgenommen werden.

3. Arbeitsgruppen (AGs)
• Abgeleitet aus dem Forderungskatalog und Arbeitsplan der Koalition oder zu aktuellen Themen bilden sich AGs, die ergebnisorientiert Lösungen erarbeiten.
• AGs sollen ausschließlich Themen behandeln, welche die Gesamtheit der Freien Kunstszene betreffen und dabei insbesondere spartenübergreifende, spartenunabhängige, trans- und/oder interdisziplinären Belange in den Fokus rücken. Die Behandlung spartenspezifischer Themen liegen hingegen weiterhin im Aufgabenbereich der Spartenverbände.
• AGs werden vom SK unterstützt, d.h. in jeder AG soll möglichst ein Mitglied des Sprecher*innenkreises mitwirken.
• Die AGs dienen ausschließlich der Entlastung des SK und der sinnvollen Erweiterung der Tätigkeitsfelder der Koalition der Freien Szene. Der SK formuliert die Forderungen und greift dabei auf die Ergebnisse der AGs zurück. AGs erarbeiten Beschlussvorlagen für den SK und für das Plenum.
• Details zur Gründung einer AG siehe 6 Schritte.
• AGs sind protokollpflichtig. Die Protokolle werden dem SK zeitnah zugänglich gemacht. 
Zwischenberichte sind zudem dem Plenum zugänglich zu machen.
• pro Thema soll es nur eine AG geben. Wenn verschiedene Ansätze darin auftauchen, können Unter- AGs gebildet werden, wobei nur das Gesamtergebnis im SK vorgestellt wird.
• Bei Inaktivität werden AGs durch das Plenum aufgelöst.
• Eine AG besteht aus mindestens 2 Mitgliedern, ist in der Gründungsphase zunächst offen für alle 
Interessierten und benennt eine Ansprechperson.
• Ihr jeweiliger Zeit- und Aktionsplan muss klar kommuniziert werden. Termine werden öffentlich bekannt gemacht, sofern die AGs noch offen zugänglich sind.
• Die Ansprechpersonen haben eine eigene Email-Adresse und einen Redakteur-Zugang zum Webbereich der AG, um insbesondere Termine und Protokolle zu veröffentlichen.

4. Rechtsform im Hintergrund
Die Koalition der Freien Szene versteht sich als eine offene Aktionsplattform. Als unterstützende Struktur und juristische Person wurde der Verein „Bündnis Freie Szene Berlin e.V.“ gegründet. Der Verein wirkt wie ein Förderverein, d.h. er wirbt insbesondere Gelder ein oder agiert als offizieller Veranstalter. Der Verein nimmt keinen Einfluss auf die inhaltliche und operative Ausgestaltung der Arbeit des SK, der AGs und des Plenums. Alle Verbände, die auch in dem Verein „Bündnis Freie Szene Berlin e.V.“ 
 sind, können Vertreter*innen in den SK entsenden.

5. Dokumentation/Transparenz
Die Koalition der Freien Szene arbeitet intern mit einer digitalen Plattform, diese wird auf die Struktur der Koalition angepasst mit einem Dokumentationsformat und einem Info-Depot, so dass strukturiert auf alles zuzugreifen ist. Ergebnisse der Arbeit der SK und der AGs werden auf facebook/Website oder per Newsletter, kommuniziert. Die Plena werden protokolliert und die Protokolle veröffentlicht. Die Protokolle des SK können auf Anfrage eingesehen werden.

Stand: Januar 2019. Beschlossen im Plenum am 26. Februar 2019.

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