1. Jurierungsprozesse sollen partizipativ und in einem transparenten Verfahren mit den jeweiligen Verbänden und Berufsvertretungen erarbeitet werden. Vorschlagsrechte der Verbände bei der Zusammenstellung von Jurys sollen für einzelne Positionen über sämtliche Förderinstrumente hinweg in verbindliche und einheitlich geregelte Mitsprache- und Benennungsrechte umgewandelt werden.
2. Jurierungsprozesse sollen für jedes Förderprogramm dokumentiert und offengelegt werden (Transparenzgebot), dies gilt insbesondere für: Zusammenstellungen von Jurys, Entscheidungs- und Förderkriterien, Anforderungsprofile an Juror*innen, Berufungs- und Ablaufverfahren, Dauer der Berufung, Interessenskonflikte, Evaluation, etc.
3. Die Zusammenstellung der Jurys erfolgt unter Berücksichtigung von Diversitätskriterien und gemäß spartenspezifischer und multiperspektivischer Ausdifferenzierungen (Pluralitätsgebot).
4. Bei der Zusammenstellung von Jurys ist auf Geschlechterparität zu achten.
5. Jurys sollen in angemessen relevanter Weise mit Künstler*innen bzw. Vertreter*innen der jeweiligen künstlerischen Praxis besetzt sein. Der Grundsatz der Angemessenheit orientiert sich an den spartenspezifischen Gegebenheiten und soll auch die Möglichkeit einer mehrheitlichen Besetzung mit Künstler*innen bzw. Vertreter*innen der jeweiligen künstlerischen Praxis einschließen.
6. Die Vergütung der Jurymitglieder erfolgt einheitlich nach tatsächlichem und/oder gemitteltem Aufwand (Anzahl der Bewerbungen, Anzahl der Sitzungen, Vor- und Nachbereitungszeit etc.) auf Basis eines festgelegten Stundensatzes.
7. Die Entscheidungsfindungen der Jurys sollen möglichst in einem mehrstufigen Auswahlverfahren erfolgen (Vor-, Zwischen-, Endauswahl etc.) und/oder von einem Einführungskolloquium begleitet werden.
8. In spartenübergreifenden Jurys muss grundsätzlich das Vier-Augen-/ Tandem-Prinzip gelten, d.h. pro künstlerischer Zielgruppe (Kunstsparte, Genre, etc.) sollen mindestens zwei Juror*innen ausgewählt werden, um damit einer spartenübergreifenden, trans-/ interdisziplinären Beurteilungskomplexität gerecht werden zu können.
9. Juryentscheidungen sollen für alle Förderinstrumente in einem verbindlichen und einheitlich aufgesetzten Abschlussbericht der Öffentlichkeit erläutert werden. Juryberichte sollen darüber hinaus insbesondere die verständliche Darstellung von ethischen Richtlinien, Berufungs- und Entscheidungsverfahren sowie Anforderungen von politischer und administrativer Seite beinhalten. Die Juryberichte sollen insbesondere auf der Homepage der Senatsverwaltung für Kultur und Europa veröffentlicht werden.
10. Es sollen für alle Förderinstrumente verbindliche Kommunikationsregeln während des gesamten Juryverfahrens Anwendung finden. Grundlage dafür ist ein klares Verständnis über die jeweiligen Rollen und Aufgaben der Beteiligten. Es muss insbesondere sichergestellt sein, dass Mitarbeiter*innen der zuständigen Senatsverwaltung, die Jurysitzungen begleiten, während der Entscheidungsfindungsprozesse der Jurys strikte Neutralität wahren. Zusätzlich soll die Einhaltung der Kommunikationsregeln durch vorgelagerte Briefings sowie entsprechender Dokumentation im Jurybericht für alle Förderinstrumente sichergestellt werden.