Statement zur Künstlerischen Forschung

Dass mit dem Haushalt 2020/2021 endlich ein Förderinstrument „Künstlerische Forschung“ eingeführt werden soll, dessen inhaltliche Formulierung die Koalition der Freien Szene bereits 2015 als Grundlage erarbeitet hat und seitdem als wesentliche Ergänzung des Fördersystems einfordert, wird begrüßt.

Bereits damals stand fest, dass die Notwendigkeit eines in der Förderlandschaft einzigartigen Instruments für alle Sparten und spartenübergreifend zugänglich sein muss, will man es wahrhaft als Grundlagenforschung ästhetischer Artikulation konzipieren. Die derzeit vorgesehene Ansiedlung innerhalb einer Einrichtung der Bildenden Kunst bleibt – wie auch schon beim ersten Versuch seiner Etablierung im Haushalt 2018/2019 – äußerst fragwürdig und sollte dringend überdacht werden.

Strittig bleibt zudem die Form der Förderung. In diversen Plenen der Koalition der Freien Szene wurden die in einem mehrtägigen Workshop (2. & 3.12.2016, 3.2.2017) der nGbK im Auftrag der Senatsverwaltung entworfenen Modelle eines kuratieren Instituts für künstlerische Forschung versus einer direkten Stipendienvergabe für individuelle Forschungsprojekte* mit einer breiten Künstlerschaft diskutiert und eine direkte Stipendienvergabe favorisiert. Nur ein solches Modell würde den für künstlerische Forschung grundlegenden Freiraum erlauben und nur dann würde mit den derzeit im Haushaltsplan vorgesehen 750.000 € genügend Mittel vorhanden sein, ohne erneut die Hälfte davon in Overhead- und Leitungsstrukturen abzuziehen. Aus Sicht der Koalition der Freien Szene müssten diese Stipendien bei derzeitigem Stand über einen Beirat vergeben und bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa angesiedelt sein.

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